Auftragsverarbeitungsvertrag für Firmen
Geschäftskunden nehmen den Vertrag im Dashboard an, und die angenommene Fassung wird für die Organisation festgehalten.
Ändert sich der Text wesentlich, rückt die Fassung vor, und Organisationen mit einer älteren werden zur erneuten Annahme aufgefordert.
Worum es geht
Der Vertrag regelt, unter welchen Bedingungen wir das Material verarbeiten, das die Gäste Ihrer Kunden hochladen — also den Fall, dass Sie ein Event im Auftrag ausrichten. Er ist ein Geschäftsdokument und für eine private Feier nicht nötig.
Für die eigene Feier gibt es nichts anzunehmen. Die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzseite im Fuß decken das ab.
- Den Stand in den Organisationseinstellungen ansehen. Dort steht, welche Fassung angenommen ist, falls eine.
- Die aktuelle Fassung annehmen. Die Annahme wird mit Datum und Fassung festgehalten.
- Bei Aufforderung erneut annehmen. Ein Hinweis erscheint, sobald die Fassung über Ihrer liegt.
Er ist versioniert
Jede Annahme hält fest, welche Fassung Sie wann angenommen haben. Damit ist eine Annahme eine datierte Tatsache statt einer Behauptung, und der Nachweis wird nur ergänzt: Eine neue Fassung anzunehmen löscht nicht, dass Sie die alte angenommen hatten.
Die aktuelle Fassung steht neben dem Stand in Ihren Einstellungen.
Wann Sie erneut annehmen müssen
Wenn sich der Text wesentlich ändert, rückt die Fassung vor, und Organisationen mit einer älteren werden als aktualisierungsbedürftig angezeigt. In der Zwischenzeit hört nichts auf zu funktionieren; es ist ein Hinweis, keine Sperre.
Redaktionelle Änderungen rücken die Fassung nicht vor. Der Sinn des Mechanismus ist, dass ein Sprung etwas bedeutet, das Sie lesen sollten.
| Fall | Braucht den Vertrag | Warum |
|---|---|---|
| Die eigene Hochzeit oder Feier | Nein | Sie sind Gastgeber, die Gäste sind Ihre |
| Ein Event im Auftrag eines Kunden | Ja | Sie verarbeiten fremdes Gästematerial |
| Eine Firma für die eigene Belegschaft | Oft | Fragen Sie, wer Ihre Verträge betreut |
Die Trennlinie ist, ob die Gäste Ihre sind oder die eines anderen — dieselbe, die auch privates von geschäftlichem Konto trennt.
Wer ihn annehmen kann
Er gehört zur Organisation und nicht zu einer einzelnen Person, ist also eine Handlung der Eigentümerrolle. Wer als Administrator keine Abrechnung sieht, kann ihn auch nicht annehmen — mit Absicht, denn es ist eine vertragliche Verpflichtung und keine Einstellung.
Der Nachweis hält fest, wer wann angenommen hat.
An den Text kommen
Der aktuelle Wortlaut steht im Annahmevorgang selbst, Sie lesen ihn also vorher und nicht danach. Wenn Ihre Rechtsabteilung vorab eine Fassung braucht oder den Text in anderer Form, schreiben Sie uns und wir schicken ihn.
Die Datenschutzseite im Fuß ist das allgemeine Dokument. Dies hier ist das engere, geschäftliche.
Wenn Sie keine Firma sind
Dann gilt das hier nicht, und in Ihrem Konto fehlt nichts. Ein privater Gastgeber verarbeitet kein fremdes Material im Auftrag, also hat das Dokument für Sie keine Entsprechung.
Was für Sie gilt, sind die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzseite im Fuß.
Häufige Fragen
Brauche ich das für meine eigene Feier?
Nein. Es geht um Events, die Sie im Auftrag anderer ausrichten.
Wo nehme ich ihn an?
In den Organisationseinstellungen, wo auch der aktuelle Stand steht.
Warum soll ich erneut annehmen?
Der Text hat sich wesentlich geändert und die Fassung ist über Ihre hinausgerückt.
Kann ein Administrator ihn annehmen?
Nein. Es ist eine Handlung der Eigentümerrolle, weil es eine vertragliche Verpflichtung ist.
Bekomme ich den Text vorab?
Er steht im Annahmevorgang. Schreiben Sie uns, wenn Ihre Rechtsabteilung ihn separat braucht.
Noch etwas offen? Kontakt
Eigene Domain hinzufügen oder entfernen
Der andere Schritt, wenn Sie im Auftrag arbeiten.
Wie Ihre Aufnahmen geschützt sind
Was mit den Dateien tatsächlich passiert.
Wie die Einwilligung der Gäste funktioniert
Der Schritt vor dem ersten Upload.
Gästealbum für die Firmenfeier
Events für andere ausrichten.
Ihre Rechtsabteilung braucht etwas Bestimmtes
Schreiben Sie uns die Frage. Wir beantworten sie lieber richtig, als dass Sie sie aus einer Hilfeseite ableiten.